Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Marketing“, Wiesenstr. 70a, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Marketing diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Marketing erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden.

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Erwirbt Gekko Marketing für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Marketing dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen.

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Marketing bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen für Social Media an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet.

(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Marketing bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten.

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Marketing nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Marketing dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen.

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Marketing auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen.

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen.

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %;

b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %.

Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils zum Monatsende für die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. In diesem Falle sind wir weiter berechtigt, alle bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung bzw. Tagessätzen abzurechnen.

(3) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

(4) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann.

(5) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(6) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Marketing bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet.

(7) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden.     

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Marketing bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. 

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt.

(4) Gekko Marketing ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, etc.

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.

§ 6 Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Marketing von Ersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Marketing.

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Marketing berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren.

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Marketing angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Marketing.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Marketing nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Kündigung

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. 

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.

§ 10 Datenschutz

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist.

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkomarketing.de/datenschutzerklarung/

§ 11 Werbung

(1) Gekko Marketing ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Marketing zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Marketing die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Marketing“, Wiesenstr. 70a, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Marketing diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Marketing erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden.

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Erwirbt Gekko Marketing für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Marketing dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen.

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Marketing bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen für Social Media an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet.

(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Marketing bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten.

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Marketing nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Marketing dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen.

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Marketing auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen.

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen.

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %;

b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %.

Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils zum Monatsende für die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. In diesem Falle sind wir weiter berechtigt, alle bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung bzw. Tagessätzen abzurechnen.

(3) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

(4) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann.

(5) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(6) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Marketing bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet.

(7) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden.     

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Marketing bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. 

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt.

(4) Gekko Marketing ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, etc.

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.

§ 6 Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Marketing von Ersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Marketing.

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Marketing berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren.

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Marketing angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Marketing.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Marketing nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Kündigung

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. 

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.

§ 10 Datenschutz

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist.

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkomarketing.de/datenschutzerklarung/

§ 11 Werbung

(1) Gekko Marketing ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Marketing zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Marketing die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Marketing“, Wiesenstr. 70a, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Marketing diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Marketing erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden.

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Erwirbt Gekko Marketing für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Marketing dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen.

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Marketing bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen für Social Media an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet.

(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Marketing bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten.

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Marketing nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Marketing dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen.

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Marketing auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen.

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen.

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %;

b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %.

Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils zum Monatsende für die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. In diesem Falle sind wir weiter berechtigt, alle bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung bzw. Tagessätzen abzurechnen.

(3) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

(4) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann.

(5) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(6) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Marketing bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet.

(7) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden.     

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Marketing bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. 

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt.

(4) Gekko Marketing ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, etc.

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.

§ 6 Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Marketing von Ersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Marketing.

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Marketing berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren.

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Marketing angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Marketing.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Marketing nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Kündigung

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. 

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.

§ 10 Datenschutz

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist.

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkomarketing.de/datenschutzerklarung/

§ 11 Werbung

(1) Gekko Marketing ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Marketing zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Marketing die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Marketing“, Wiesenstr. 70a, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde.

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Marketing diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Marketing erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden.

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(3) Erwirbt Gekko Marketing für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Marketing dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen.

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung.

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Marketing bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen für Social Media an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet.

(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Marketing bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten.

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Marketing nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Marketing dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen.

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Marketing auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen.

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen.

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %;

b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %.

Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils zum Monatsende für die im abgelaufenen Monat erbrachten Leistungen.

(2) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. In diesem Falle sind wir weiter berechtigt, alle bis dahin angefallenen Arbeiten nach Aufwand gemäß der zwischen den Parteien vereinbarten Vergütung bzw. Tagessätzen abzurechnen.

(3) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet.

(4) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann.

(5) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(6) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Marketing bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet.

(7) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden.     

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Marketing bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. 

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt.

(4) Gekko Marketing ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, etc.

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat.

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.

§ 6 Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Marketing von Ersatzansprüchen Dritter frei.

(2) Nutzungsrechte gehen Zug um Zug mit der vollständigen Zahlung der Vergütung auf den Kunden über. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Marketing.

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Marketing berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren.

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Marketing angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Marketing.

§ 7 Haftung

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Marketing nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Kündigung

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. 

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 9 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden.

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind.

§ 10 Datenschutz

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist.

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkomarketing.de/datenschutzerklarung/

§ 11 Werbung

(1) Gekko Marketing ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Marketing zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Marketing die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt.

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.