Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Advisory“, Wiesenstr. 70A3, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde. 

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Advisory diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Advisory erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden. 

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

(3) Erwirbt Gekko Advisory für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Advisory dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen. 

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung. 

(6) Der Projektstart erfolgt zum im Angebot genannten Zeitpunkt. Ist im Angebot kein Startzeitpunkt genannt, beginnt die Zusammenarbeit unmittelbar mit Unterzeichnung der Vereinbarung, wie auch der Vergütungsanspruch. 

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Advisory bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen im Bereich des Online-Marketings an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet. 


(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Advisory bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten. 

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Advisory nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Advisory dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen. 

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Advisory auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen. 

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen. 

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %; 


b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %. 


Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils am Monatsanfang im Voraus. 

(2) Ist mit dem Kunden neben der monatlich wiederkehrenden Tätigkeit eine Einrichtungsgebühr vereinbart, ist diese einmalig, zu Beginn der Zusammenarbeit, ohne Abzüge fällig. Die Rechnungstellung für die Einrichtungsgebühr erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Auftragsbestätigung. 

(3) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden, oder mit entsprechender Zahlung der Einrichtungsgebühr, falls vereinbart. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlung gegenüber Gekko Advisory in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Gekko Advisory wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. 


(4) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. 

(5) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann. 

(6) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(7) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Gekko Advisory gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Gekko Advisory vorbehalten. 

(8) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Advisory bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet. 

(9) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden. 

(10) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend. 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Advisory bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien) rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten 

(2) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Gekko Advisory, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. 

  

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

  

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt. 
 

(4) Gekko Advisory ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, Videoaufnahmen etc. 
 

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat. 
 

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.  

§ 6 Leistungsfristen

(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Gekko Advisory alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat. 

(2) Liefer- & Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. 

(3) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Absage eines Termins durch den Auftraggeber bis 1 Woche vor Drehbeginn kostenlos. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Vorbesichtigungs- oder Produktionstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei. 

(4) Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin kurzfristig gefunden werden, berechnet Gekko Advisory folgende Ausfallhonorare für Filmproduktionen oder vergütete vor Ort Termine, Workshops und Seminartage: 

a) bei Absage eines Termins bis 1 Woche vor vereinbartem Produktionsbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars 

b) bei Absage eines Termins bis 3 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Honorars  

c) bei Absage eines Termins bis 2 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 75 % des vereinbarten Honorars  

d) bei Absage eines Termins weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Honorars  

e) bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich vereinbarter Spesen in Rechnung gestellt.  

f) Wird nicht die volle Leistung in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. 

(5) Bei Ausfall von vor Ort Terminen, Workshops, Vorbesichtigungs- oder Drehterminen durch Krankheit von Gekko Advisory, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Vorbesichtigungs- oder Drehtermine. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. 

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Advisory von Ersatzansprüchen Dritter frei. 

(2) Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrags von Gekko Advisory erstellten Video-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Animationen, Grafiken, Illustrationen und sonstigen Medien nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen verwenden. Eine weiterführende Verwendung (insbesondere für andere Medien), Veröffentlichung, Veräußerung, eine Drittverwertung oder die Weitergabe (auch in Auszügen) an Dritte (mit Ausnahme des Kunden, für den die Produktion bestimmt ist) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Gekko Advisory. Das Urheberrecht bleibt bei Gekko Advisory. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Advisory. 

(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht. Gekko Advisory hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. 

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Advisory berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren. 

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Advisory angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Advisory. 

§ 8 Haftung 

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Advisory nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen. 

§ 9 Kündigung 

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen  

  

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

  

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

  

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 10 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. 

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. 

§ 11 Datenschutz 

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist. 

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkoadvisory.de/datenschutzerklarung/ 

§ 12 Werbung 

(1) Gekko Advisory ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Advisory zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Advisory die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. 

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Advisory“, Wiesenstr. 70A3, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde. 

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Advisory diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Advisory erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden. 

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

(3) Erwirbt Gekko Advisory für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Advisory dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen. 

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung. 

(6) Der Projektstart erfolgt zum im Angebot genannten Zeitpunkt. Ist im Angebot kein Startzeitpunkt genannt, beginnt die Zusammenarbeit unmittelbar mit Unterzeichnung der Vereinbarung, wie auch der Vergütungsanspruch. 

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Advisory bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen im Bereich des Online-Marketings an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet. 


(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Advisory bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten. 

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Advisory nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Advisory dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen. 

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Advisory auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen. 

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen. 

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %; 


b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %. 


Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils am Monatsanfang im Voraus. 

(2) Ist mit dem Kunden neben der monatlich wiederkehrenden Tätigkeit eine Einrichtungsgebühr vereinbart, ist diese einmalig, zu Beginn der Zusammenarbeit, ohne Abzüge fällig. Die Rechnungstellung für die Einrichtungsgebühr erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Auftragsbestätigung. 

(3) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden, oder mit entsprechender Zahlung der Einrichtungsgebühr, falls vereinbart. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlung gegenüber Gekko Advisory in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Gekko Advisory wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. 


(4) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. 

(5) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann. 

(6) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(7) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Gekko Advisory gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Gekko Advisory vorbehalten. 

(8) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Advisory bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet. 

(9) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden. 

(10) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend. 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Advisory bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien) rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten 

(2) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Gekko Advisory, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. 

  

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

  

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt. 
 

(4) Gekko Advisory ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, Videoaufnahmen etc. 
 

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat. 
 

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.  

§ 6 Leistungsfristen

(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Gekko Advisory alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat. 

(2) Liefer- & Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. 

(3) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Absage eines Termins durch den Auftraggeber bis 1 Woche vor Drehbeginn kostenlos. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Vorbesichtigungs- oder Produktionstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei. 

(4) Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin kurzfristig gefunden werden, berechnet Gekko Advisory folgende Ausfallhonorare für Filmproduktionen oder vergütete vor Ort Termine, Workshops und Seminartage: 

a) bei Absage eines Termins bis 1 Woche vor vereinbartem Produktionsbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars 

b) bei Absage eines Termins bis 3 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Honorars  

c) bei Absage eines Termins bis 2 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 75 % des vereinbarten Honorars  

d) bei Absage eines Termins weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Honorars  

e) bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich vereinbarter Spesen in Rechnung gestellt.  

f) Wird nicht die volle Leistung in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. 

(5) Bei Ausfall von vor Ort Terminen, Workshops, Vorbesichtigungs- oder Drehterminen durch Krankheit von Gekko Advisory, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Vorbesichtigungs- oder Drehtermine. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. 

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Advisory von Ersatzansprüchen Dritter frei. 

(2) Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrags von Gekko Advisory erstellten Video-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Animationen, Grafiken, Illustrationen und sonstigen Medien nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen verwenden. Eine weiterführende Verwendung (insbesondere für andere Medien), Veröffentlichung, Veräußerung, eine Drittverwertung oder die Weitergabe (auch in Auszügen) an Dritte (mit Ausnahme des Kunden, für den die Produktion bestimmt ist) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Gekko Advisory. Das Urheberrecht bleibt bei Gekko Advisory. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Advisory. 

(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht. Gekko Advisory hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. 

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Advisory berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren. 

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Advisory angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Advisory. 

§ 8 Haftung 

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Advisory nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen. 

§ 9 Kündigung 

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen  

  

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

  

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

  

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 10 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. 

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. 

§ 11 Datenschutz 

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist. 

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkoadvisory.de/datenschutzerklarung/ 

§ 12 Werbung 

(1) Gekko Advisory ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Advisory zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Advisory die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. 

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Advisory“, Wiesenstr. 70A3, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde. 

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Advisory diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Advisory erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden. 

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

(3) Erwirbt Gekko Advisory für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Advisory dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen. 

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung. 

(6) Der Projektstart erfolgt zum im Angebot genannten Zeitpunkt. Ist im Angebot kein Startzeitpunkt genannt, beginnt die Zusammenarbeit unmittelbar mit Unterzeichnung der Vereinbarung, wie auch der Vergütungsanspruch. 

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Advisory bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen im Bereich des Online-Marketings an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet. 


(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Advisory bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten. 

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Advisory nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Advisory dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen. 

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Advisory auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen. 

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen. 

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %; 


b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %. 


Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils am Monatsanfang im Voraus. 

(2) Ist mit dem Kunden neben der monatlich wiederkehrenden Tätigkeit eine Einrichtungsgebühr vereinbart, ist diese einmalig, zu Beginn der Zusammenarbeit, ohne Abzüge fällig. Die Rechnungstellung für die Einrichtungsgebühr erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Auftragsbestätigung. 

(3) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden, oder mit entsprechender Zahlung der Einrichtungsgebühr, falls vereinbart. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlung gegenüber Gekko Advisory in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Gekko Advisory wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. 


(4) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. 

(5) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann. 

(6) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(7) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Gekko Advisory gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Gekko Advisory vorbehalten. 

(8) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Advisory bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet. 

(9) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden. 

(10) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend. 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Advisory bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien) rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten 

(2) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Gekko Advisory, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. 

  

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

  

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt. 
 

(4) Gekko Advisory ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, Videoaufnahmen etc. 
 

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat. 
 

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.  

§ 6 Leistungsfristen

(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Gekko Advisory alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat. 

(2) Liefer- & Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. 

(3) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Absage eines Termins durch den Auftraggeber bis 1 Woche vor Drehbeginn kostenlos. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Vorbesichtigungs- oder Produktionstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei. 

(4) Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin kurzfristig gefunden werden, berechnet Gekko Advisory folgende Ausfallhonorare für Filmproduktionen oder vergütete vor Ort Termine, Workshops und Seminartage: 

a) bei Absage eines Termins bis 1 Woche vor vereinbartem Produktionsbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars 

b) bei Absage eines Termins bis 3 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Honorars  

c) bei Absage eines Termins bis 2 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 75 % des vereinbarten Honorars  

d) bei Absage eines Termins weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Honorars  

e) bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich vereinbarter Spesen in Rechnung gestellt.  

f) Wird nicht die volle Leistung in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. 

(5) Bei Ausfall von vor Ort Terminen, Workshops, Vorbesichtigungs- oder Drehterminen durch Krankheit von Gekko Advisory, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Vorbesichtigungs- oder Drehtermine. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. 

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Advisory von Ersatzansprüchen Dritter frei. 

(2) Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrags von Gekko Advisory erstellten Video-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Animationen, Grafiken, Illustrationen und sonstigen Medien nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen verwenden. Eine weiterführende Verwendung (insbesondere für andere Medien), Veröffentlichung, Veräußerung, eine Drittverwertung oder die Weitergabe (auch in Auszügen) an Dritte (mit Ausnahme des Kunden, für den die Produktion bestimmt ist) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Gekko Advisory. Das Urheberrecht bleibt bei Gekko Advisory. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Advisory. 

(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht. Gekko Advisory hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. 

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Advisory berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren. 

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Advisory angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Advisory. 

§ 8 Haftung 

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Advisory nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen. 

§ 9 Kündigung 

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen  

  

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

  

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

  

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 10 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. 

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. 

§ 11 Datenschutz 

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist. 

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkoadvisory.de/datenschutzerklarung/ 

§ 12 Werbung 

(1) Gekko Advisory ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Advisory zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Advisory die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. 

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort. 

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln wir, die Gekko Marketing GmbH (nachfolgend: „Gekko Advisory“, Wiesenstr. 70A3, 40549 Düsseldorf), die Bedingungen für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden. 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Verträge werden ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB geschlossen. Diese AGB gelten auch für künftige gleichartige Verträge in der zuletzt gültigen oder jedenfalls dem Kunden zuletzt zugesandten Fassung, selbst wenn auf sie nicht nochmals gesondert hingewiesen wurde. 

(2) Abweichende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn Gekko Advisory diesen im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. 

(3) Individuelle Vereinbarungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.

§ 2 Vertragsschluss und Vertragsdurchführung

(1) Auf der Internetseite dargestellte Angebote sind, soweit nicht anders angegeben, freibleibend und unverbindlich. Von Gekko Advisory erstellte Angebote können schriftlich, in Textform oder mündlich innerhalb von zwei Wochen nach Zugang angenommen werden. 

(2) Das Angebot wird auf Grundlage der Angaben des Kunden erstellt. Im Angebot werden die einzelnen Leistungen und die darauf zu zahlende Vergütung festgelegt. Werden im Angebot Termine genannt, sind sie unverbindliche Orientierungshilfen, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. 

(3) Erwirbt Gekko Advisory für den Kunden Nutzungsrechte, wird Gekko Advisory dem Kunden die Bedingungen für die Nutzung aushändigen. 

(4) Es gilt die gesetzliche Mängelhaftung. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. 

(5) Sonder- oder Mehrleistungen, die nicht bereits im Angebot enthalten sind, sind nach dem im Angebot angegebenen Stundensatz zu vergüten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, schuldet der Kunde eine angemessene Erhöhung der Vergütung. 

(6) Der Projektstart erfolgt zum im Angebot genannten Zeitpunkt. Ist im Angebot kein Startzeitpunkt genannt, beginnt die Zusammenarbeit unmittelbar mit Unterzeichnung der Vereinbarung, wie auch der Vergütungsanspruch. 

§ 3 Leistungsgegenstand

(1) Gekko Advisory bietet Beratungs- und Marketingmaßnahmen im Bereich des Online-Marketings an. Ein konkreter Erfolg ist dabei, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, nicht geschuldet. 


(2) Drittanbieter, z.B. Facebook und Google, können Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen stoppen oder einzustellen. In diesem Fall obliegt es dem Kunden, gegenüber dem Drittanbieter eine Fortsetzung der Werbekampagne zu erwirken. Wird das Werbekonto gesperrt, liegt es im Verantwortungsbereich des Kunden, bei dem Drittanbieter eine Entsperrung zu erwirken. Der Vergütungsanspruch von Gekko Advisory bleibt für die Zeit gestoppter oder eingestellter Werbemaßnahmen wie auch bei einem gesperrten Werbekonto erhalten. 

(3) Gekko Marketing wird im Rahmen der Leistungserbringung die Einhaltung der Werberichtlinien von Drittanbietern beachten. Eine Verantwortung dafür, dass Werbemaßnahmen durch Drittanbieter nicht beanstandet werden, übernimmt Gekko Advisory nicht. Ist eine Pausierung von Werbemaßnahmen erforderlich, ohne dass Gekko Advisory dies zu verschulden haben, bleibt der Anspruch auf Vergütung bestehen. 

(4) Zur Leistungserbringung darf Gekko Advisory auch Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer und Dritte heranziehen. 

(5) Die Vergütung versteht sich zuzüglich der an Dritte zu zahlenden Gebühren für die Schaltung von Werbeanzeigen. 

§ 4 Vergütung und Aufwendungsersatz / Zahlungsbedingungen

(1) Der Kunde hat für unsere erbrachten Leistungen die in unserem vom Kunden angenommenen Angebot aufgeführte Vergütung an uns zu bezahlen. Alle Beträge verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gesetzlichen Umsatzsteuer. Ist eine Vergütung als Projektgesamtpreis vereinbart, können wir eine Vorauszahlung und angemessene Abschlagszahlungen mindestens in folgenden Anteilen der Vergütung und Auslagen geltend machen:  

a) mit Vertragsabschluss 50 %; 


b) mit Ablieferung / Abnahme der Leistung 50 %. 


Wenn nichts weiter vereinbart wurde, erfolgt die Rechnungslegung jeweils am Monatsanfang im Voraus. 

(2) Ist mit dem Kunden neben der monatlich wiederkehrenden Tätigkeit eine Einrichtungsgebühr vereinbart, ist diese einmalig, zu Beginn der Zusammenarbeit, ohne Abzüge fällig. Die Rechnungstellung für die Einrichtungsgebühr erfolgt, soweit nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Auftragsbestätigung. 

(3) Die Leistungserbringung erfolgt frühestens nach schriftlicher Bestätigung des Angebots und der vollständigen Mitteilung der für die Dienstleistungen notwendigen Daten beziehungsweise der vollständigen Erbringung von notwendigen Mitwirkungshandlungen durch den Kunden, oder mit entsprechender Zahlung der Einrichtungsgebühr, falls vereinbart. Kommt der Auftraggeber einer Mitwirkungspflicht nicht nach, die für eine von uns geschuldete Leistung erforderlich ist, sind wir berechtigt die Leistungserbringung bis zur Nachholung dieser Mitwirkungspflicht vorübergehend einzustellen. Uns hierdurch entstehender Schaden ist vom Auftraggeber auf der Grundlage der vereinbarten Tagessätze oder Vergütung entsprechend zu erstatten. Vereinbarte Fertigstellungszeitpunkte verschieben sich entsprechend. Kommt der Auftraggeber der geschuldeten Mitwirkungspflicht auch nach angemessener Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung nicht nach, sind wir berechtigt, einen nicht nur auf einmaligen Leistungsaustausch ausgerichteten Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen bzw. von diesem zurückzutreten. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlung gegenüber Gekko Advisory in Verzug, sind wir berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Gekko Advisory wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend machen. Ersparte Aufwendungen sind in Abzug zu bringen. 


(4) Sofern in unserem vom Kunden angenommenen Angebot nichts anderes vereinbart ist, haben wir neben der vereinbarten Vergütung Anspruch auf Ersatz unserer Auslagen wie insbesondere angemessene Reise- und Übernachtungskosten. Fremdkosten, wie sie bei der Inanspruchnahme von Leistungen durch Dritte, insbesondere für Grafik, Text, Druck, Fotografien, Materialien, Organisations- und Beschaffungskosten, Lektorat, Übersetzungen, Werkzeuge, Marktforschung, etc. entstehen, sind uns gegen Nachweis zu vergüten. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich bei Lieferungen stets „ab Werk“, bei Leistungen beziehen sich die Preise auf die Leistungserfüllung am vereinbarten Leistungsort. Bei Rechnungsstellung wird die Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. 

(5) Bei Vereinbarung einer Leistungsfrist von über vier Monaten zwischen dem Zeitpunkt der Annahme unseres Angebots (Vertragsschluss) und der Ausführung der Leistung sind wir berechtigt, zwischenzeitlich durch Preiserhöhungen für uns eingetretene Steigerungen der Kosten in entsprechendem Umfang an den Kunden weiterzugeben. Dasselbe gilt, wenn eine Leistungsfrist von unter vier Monaten vereinbart war, aber die Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, durch uns erst später als vier Monate nach der Annahme unseres Angebots erbracht werden kann. 

(6) Rechnungen sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. 

(7) Sollte der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Gekko Advisory gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens bleibt Gekko Advisory vorbehalten. 

(8) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, ist Gekko Advisory bis zum Ausgleich des offenen Betrages zur Ausführung von Leistungen nicht verpflichtet. 

(9) Wird ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, kann dies für die gesamte Geschäftsbeziehung genutzt werden. 

(10) Die Vergütung unserer Dienste ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, unser Angebot ist anderslautend. 

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 

(1) Der Kunde unterstützt Gekko Advisory bei der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung von Informationen, wie Daten- bzw. Bildmaterial. Im Rahmen einer von uns geschuldeten Kreativleistung oder sonstigen Werkerstellung hat der Kunde uns die in die Anwendung einzubindenden Inhalte (Text-, Daten- oder ähnliche Materialien) rechtzeitig in gängigen Formaten zur Verfügung zu stellen. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die Programmierung oder Werkerstellung verfolgten Zwecke eignen, sind wir nicht verpflichtet. Nur in offenkundigen Fällen sind wir verpflichtet, den Kunden auf Mängel der Inhalte hinzuweisen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein gängiges Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten 

(2) Der Auftraggeber hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Gekko Advisory, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt. 

  

(2) Von uns vertragsgemäß erstellte Inhalte sind vom Kunden auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als vorgabengemäß auf entsprechende Aufforderung zu bestätigen. Wir haften nicht für vom Kunden übersehene Fehler. Soweit eine inhaltliche Überprüfung auf Kundenwunsch unterbleibt, haften wir nicht für Fehler, die im Rahmen der Überprüfung hätten festgestellt werden können. 

  

(3) Sofern von uns geschuldete Tätigkeiten durch den Auftraggeber freizugeben oder abzunehmen sind, hat der Auftraggeber uns gegenüber unverzüglich schriftlich die Freigabe bzw. Abnahme (im Folgenden nur „Abnahme“) zu erklären, sobald die von uns geschuldeten Tätigkeiten im Wesentlichen erbracht sind oder wir zur Abnahme auffordern. Die Abnahme kann verweigert werden, sofern wesentliche Mängel vorliegen. Für die Abnahme erforderliche Inhalte sind von dem Auftraggeber bereitzustellen. Festgestellte Mängel sind ohne schuldhaftes Zögern von uns zu beseitigen. Die Abnahme gilt im Übrigen als erfolgt, sofern der Kunde nicht innerhalb von 7 Werktagen nach der wesentlichen Leistungserbringung oder unserer Aufforderung schriftlich die Gründe für die Verweigerung der Abnahme spezifiziert. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, sofern der Kunde die von uns erbrachten Leistungen, z. B. Werbematerialien, Ausarbeitung in Benutzung nimmt. 
 

(4) Gekko Advisory ist nicht verpflichtet, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den vom Kunden verfolgten Zweck zu erreichen oder z.B. aus namens-, kennzeichen-, marken- oder urheberrechtlichen Gründen verwendet werden können. Zu den vom Kunden bereitzustellenden Inhalten gehören insbesondere alle nach dem Wunsch des Kunden zu verwendenden Texte, Fotografien, Grafiken, Tabellen, Videoaufnahmen etc. 
 

(5) Der Kunde trägt das Risiko, dass erarbeitete Leistungen in rechtlich zulässigerweise verwendet werden können und nicht gegen Namensrechte, Kennzeichenrechte, Designrechte, Markenrechte oder Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder anderweitiger gesetzlicher Vorschriften verstoßen. Eine rechtliche Prüfung kann auf Wunsch des Kunden erfolgen, wobei dieser die dafür entstehenden Rechtsberatungskosten zu tragen hat. 
 

(6) Eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften sind durch den Kunden abzuführen.  

§ 6 Leistungsfristen

(1) Sind Leistungsfristen vereinbart, so beginnt Ihr Ablauf, sobald die Vertragsparteien sich über alle Einzelheiten des Projektes einig sind und der Auftraggeber Gekko Advisory alle nach dem Vertrag zu überlassenden Unterlagen oder sonstigen Informationen zur Verfügung gestellt hat. 

(2) Liefer- & Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten, Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat. 

(3) Beide Vertragsparteien bemühen sich um die Einhaltung vereinbarter Termine. Ist vertraglich nichts anderes vereinbart, ist die Absage eines Termins durch den Auftraggeber bis 1 Woche vor Drehbeginn kostenlos. Eine einvernehmliche Verschiebung eines vereinbarten Vorbesichtigungs- oder Produktionstermins durch den Auftraggeber ist kostenfrei. 

(4) Kann einvernehmlich kein Ausweichtermin kurzfristig gefunden werden, berechnet Gekko Advisory folgende Ausfallhonorare für Filmproduktionen oder vergütete vor Ort Termine, Workshops und Seminartage: 

a) bei Absage eines Termins bis 1 Woche vor vereinbartem Produktionsbeginn: 20 % des vereinbarten Honorars 

b) bei Absage eines Termins bis 3 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 50 % des vereinbarten Honorars  

c) bei Absage eines Termins bis 2 Tage vor vereinbartem Produktionsdatum: 75 % des vereinbarten Honorars  

d) bei Absage eines Termins weniger als 48 Stunden vor vereinbartem Produktionsdatum: 100 % des vereinbarten Honorars  

e) bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird das volle vereinbarte Honorar zuzüglich vereinbarter Spesen in Rechnung gestellt.  

f) Wird nicht die volle Leistung in Anspruch genommen, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch. 

(5) Bei Ausfall von vor Ort Terminen, Workshops, Vorbesichtigungs- oder Drehterminen durch Krankheit von Gekko Advisory, höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Ereignisse besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Vorbesichtigungs- oder Drehtermine. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall besteht nicht. Für mittelbare Schäden und Ansprüche Dritter wird nicht gehaftet. 

§ 7 Urheberrecht und Nutzungsrechte 

(1) Soweit der Kunde Vorlagen, Daten und Informationen zur Verwendung bei der Gestaltung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Nutzung berechtigt ist und stellt Gekko Advisory von Ersatzansprüchen Dritter frei. 

(2) Der Auftraggeber darf die im Rahmen seines Auftrags von Gekko Advisory erstellten Video-, Bild- und Tonaufnahmen sowie Animationen, Grafiken, Illustrationen und sonstigen Medien nur in dem vertraglich vereinbarten Rahmen verwenden. Eine weiterführende Verwendung (insbesondere für andere Medien), Veröffentlichung, Veräußerung, eine Drittverwertung oder die Weitergabe (auch in Auszügen) an Dritte (mit Ausnahme des Kunden, für den die Produktion bestimmt ist) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Gekko Advisory. Das Urheberrecht bleibt bei Gekko Advisory. Nutzungsrechte für vom Kunden abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe verbleiben bei Gekko Advisory. 

(3) Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein Mit-Urheberrecht. Gekko Advisory hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. 

(3) Soweit nicht anders vereinbart ist Gekko Advisory berechtigt, erbrachte Leistungen mit einer Urheberkennzeichnung zu versehen und für Eigenwerbung zu publizieren. 

(4) Geschuldet ist die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die dahin führenden Zwischenschritte wie z.B. Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc. Unterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen des Auftrags durch Gekko Advisory angefertigt werden, verbleiben bei Gekko Advisory. 

§ 8 Haftung 

(1) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Garantien oder nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Unberührt bleibt ferner die Haftung für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung dieser Vertragspflichten haftet Gekko Advisory nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 

(2) Die vorgenannten Haftungsregelungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen. 

§ 9 Kündigung 

(1) Verträge werden für die im Auftrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen  

  

(2) Die Vertragslaufzeit verlängert sich vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung zwischen uns und dem Kunden jeweils um die Dauer der Erstlaufzeit, wenn nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit oder der verlängerten Laufzeit (= Kündigungsfrist) gekündigt hat. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 

  

(3) Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen.  

  

(4) Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. 

  

(5) Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. 

§ 10 Geheimhaltung 

(1) Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich gemacht werden, streng vertraulich zu behandeln und lediglich für die vertraglich festgelegten Zwecke zu verwenden. 

(2) Als vertrauliche Informationen gelten alle Informationen, Dokumente, Einzelheiten und Daten, die als solche gekennzeichnet oder aufgrund ihrer Natur als vertraulich anzusehen sind. 

§ 11 Datenschutz 

(1) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, es sei denn, dass dies für die Erbringung der Leistungen gegenüber dem Kunden erforderlich ist. 

(2) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung. Informationen zum Datenschutz: https://gekkoadvisory.de/datenschutzerklarung/ 

§ 12 Werbung 

(1) Gekko Advisory ist berechtigt, den Namen des Kunden als Referenz zu nennen und Äußerungen des Kunden über Leistungen von Gekko Advisory zu Werbezwecken öffentlich zu nutzen (Testimonial). Der Kunde räumt Gekko Advisory die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, Namens-, Marken- und Kennzeichenrechten ein. Eine Nutzung kann durch den Kunden untersagt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 

§ 13 Schlussbestimmungen 

(1) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Landes, in dem sich der Kunde für gewöhnlich aufhält, bleiben von der vorstehenden Rechtswahl unberührt. 

(3) Ist der Kunde im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind und hat er seinen Sitz in Deutschland, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort.